Es gibt keine gesetzliche Regelung zur Höhe von Mahngebühren. Üblich sind CHF 0 für die erste, CHF 20 für die zweite und CHF 40 für die dritte Mahnung.
Muss ich vor einer Betreibung mahnen?
Nein, eine Betreibung kann auch ohne vorherige Mahnung eingeleitet werden. Mahnungen sind aber gute Geschäftspraxis und können den Verzugszins ab Fälligkeit begründen.